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I) Beim Notruf gilt:
'Phone first - phone fast'
('Rufe zuerst an, rufe schnell an')
Wenn nur ein Helfer anwesend ist, erfolgt die Alarmierung direkt nach Feststellen der Bewusstlosigkeit.
II) Freimachen der Atemwege
Laien werden nicht mehr in speziellen Methoden zur Fremdkörperentfernung bei bewusstlosen Patienten unterrichtet. Sichtbare Hindernisse im Mundraum sind vor der Beatmung zu entfernen. Nur falls die Beatmung nicht gelingt, soll die Mundhöhle inspiziert werden und bei Bedarf ausgeräumt werden.
III) Beatmung
Das Beatmungsvolumen soll etwa 700 bis 1000 ml (beim Erwachsenen) betragen. Lernziel in der Breitenausbildung bleibt die sichtbare Brustkorbhebung/-senkung. Mund-zu-Nase und Mund-zu-Mund-Methode werden als gleichwertig angesehen.
IV) Kreislaufkontrolle
Laien sollen nach 'Lebenszeichen' suchen. Diese sind definiert als Atmung, Husten oder Bewegung. Die Überprüfung des Karotispulses wird Laien nicht mehr empfohlen.
V) Verhältnis von Herzdruck-massage und Beatmung:
Das Verhältnis von 'Drücken' zu 'Beatmen' ist für die Einhelfer- und Zweihelfer-Methode immer 30 zu 2.
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